
Verantwortungsvolles Spielen im Alpin Royal Casino
Title (T): Verantwortungsvolles Spielen im Alpin Royal Casino in Liechtenstein
Description (D): Richtlinie zum verantwortungsvollen Spielen im Alpin Royal Casino in Schaan, Liechtenstein: Zutritt, Selbstsperre, Fremdsperre, Schutzmaßnahmen und Unterstützungsangebote.
H1: Verantwortungsvolles Spielen im Alpin Royal Casino
1. Geltungsbereich und Zweck
Diese Richtlinie gilt für alle Besucherinnen und Besucher des Alpin Royal Casino am Standort Im Rietacker 8, 9494 Schaan. Sie regelt die Pflichten des Casinos sowie die Rechte und Pflichten der Gäste im Zusammenhang mit dem Spielbetrieb.
Der Spielbetrieb erfolgt im Rahmen der geltenden liechtensteinischen Glücksspielgesetzgebung. Ziel dieser Richtlinie ist die Prävention von Spielsucht, die Früherkennung problematischen Spielverhaltens sowie die Bereitstellung von Unterstützungsangeboten.
2. Zutrittsbeschränkungen und Alterskontrollen
Der Zutritt zum Spielbereich ist ausschließlich volljährigen Personen gestattet. An allen Eingängen werden Ausweiskontrollen durchgeführt. Personen, die das erforderliche Mindestalter nicht nachweisen können oder deren Identität nicht zweifelsfrei feststellbar ist, wird der Zutritt verweigert.
Darüber hinaus kann der Zutritt verweigert werden, wenn Anhaltspunkte für eine Selbst- oder Fremdgefährdung, ein bestehendes Hausverbot oder eine behördliche Sperre vorliegen.
3. Selbstlimitierung und Selbstsperre
3.1. Freiwillige Selbstsperre
Gäste können jederzeit eine freiwillige Selbstsperre beantragen. Die Sperre kann befristet oder unbefristet ausgesprochen werden. Der Antrag ist schriftlich an die Geschäftsleitung des Alpin Royal Casino zu richten.
Nach Eingang des Antrags wird die Sperre unverzüglich in den Systemen des Casinos hinterlegt und an den Eingängen durchgesetzt. Eine Aufhebung der Selbstsperre ist frühestens nach Ablauf der vereinbarten Frist und nur nach einem persönlichen Gespräch mit einem Mitglied der Geschäftsleitung möglich. Bei unbefristeten Sperren gilt eine Mindestdauer von sechs Monaten.
3.2. Zeitlimits und Einsatzgrenzen
Auf Wunsch können Gäste individuelle Zeitlimits für ihren Aufenthalt im Casino festlegen. Diese Limits werden dokumentiert und durch das Personal überwacht. Ebenso können Einsatzgrenzen vereinbart werden, sofern das Spielverhalten dies erfordert und die technischen Voraussetzungen gegeben sind.
4. Fremdsperre und behördliche Maßnahmen
Das Alpin Royal Casino ist verpflichtet, Personen vom Spielbetrieb auszuschließen, wenn:
- eine behördliche Sperre vorliegt,
- Anhaltspunkte für problematisches Spielverhalten erkennbar sind,
- die finanzielle Leistungsfähigkeit der Person offensichtlich überschritten wird,
- Dritte (z. B. Familienangehörige) eine begründete Fremdsperre beantragen.
Anträge auf Fremdsperren sind schriftlich und unter Angabe von Gründen einzureichen. Jeder Antrag wird geprüft und es erfolgt eine Entscheidung nach pflichtgemäßem Ermessen. Betroffene Personen werden über die Sperre informiert, sofern dies rechtlich zulässig ist.
5. Früherkennung und Intervention
Das Personal des Alpin Royal Casino ist geschult, Anzeichen problematischen Spielverhaltens zu erkennen. Dazu gehören unter anderem:
- übermäßig lange Aufenthaltszeiten im Spielbereich,
- wiederholte hohe Verluste,
- emotionale Auffälligkeiten,
- Vernachlässigung von Pausen oder Mahlzeiten.
Bei Verdacht auf problematisches Spielverhalten wird die betreffende Person diskret angesprochen und ein Gespräch angeboten. In diesem Rahmen erfolgt eine Information über Selbsthilfemöglichkeiten, Beratungsstellen und die Option der Selbstsperre.
6. Informationspflichten und Aufklärung
Im Eingangsbereich sowie an zentralen Stellen im Casino werden Informationsmaterialien zum Thema Spielsucht und verantwortungsvolles Spielen bereitgehalten. Diese enthalten Kontaktdaten von Beratungsstellen in Liechtenstein und den angrenzenden Regionen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Glücksspiel mit finanziellen Risiken verbunden ist und nicht als Einkommensquelle dienen kann. Gewinne sind nicht garantiert, Verluste sind Teil des Spiels.
7. Datenschutz und Vertraulichkeit
Alle im Rahmen von Selbstsperren, Fremdsperren oder Beratungsgesprächen erhobenen personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich zum Zweck des Spielerschutzes und im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen Liechtensteins.
Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nur, wenn eine gesetzliche Verpflichtung besteht oder die betroffene Person ausdrücklich eingewilligt hat.
8. Externe Unterstützung und Beratungsstellen
Personen, die Unterstützung im Umgang mit Glücksspiel benötigen, wird empfohlen, Kontakt mit spezialisierten Beratungsstellen aufzunehmen. Relevante Anlaufstellen sind insbesondere:
- Amt für Soziale Dienste, Fürstentum Liechtenstein
- Suchtberatungsstellen in der Schweiz und Österreich
- Anonyme Spieler (Selbsthilfegruppen)
Eine aktuelle Liste mit Kontaktdaten liegt an der Rezeption des Alpin Royal Casino aus.
9. Änderungen und Gültigkeit
Diese Richtlinie kann jederzeit angepasst werden, insbesondere bei Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen oder interner Abläufe. Änderungen werden im Casino ausgehängt und treten mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Für Rückfragen zu dieser Richtlinie steht die Geschäftsleitung des Alpin Royal Casino zur Verfügung.

